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Vereinbarung 1

Vereinbarung zwichen den Partnergemeinden Kirchenpartnerschaften sind Werkzeug der Missionsarbeit. Natürlich können sich Umstände ändern, und falls Sie durch die Erfahrung mit einer Kirchenpartnerschaft in einem anderen Land vielleicht neue Erkenntnisse über Missionsarbeit oder über das geistliche Amt gewinnen, könnte es sich ergeben, dass eine der Partnergemeinden den Wunsch äußert, ihre Kräfte und Energien in eine andere Richtung zu lenken. Daher sollte beim Aufbau der Partnerschaft von vornherein die Möglichkeit eingeschlossen sein, dass man den bestehenden Kontakt kritisch betrachtet und sich dann eventuell neu orientiert.

Städtepartnerschaften werden durch eine Vereinbarung bekräftigt und halten für ewig. Kirchenpartnerschaften dagegen sollten den Missionsgedanken wiederspiegeln, d. h. die Kirchen müssen bereit sein, neue Partnerschaften einzugehen und neue Möglichkeiten auszuprobieren.

Wenn dieser Aspekt schon in der Partnerschaftsvereinbarung klar gemacht wird, dann kann jede Partnergemeinde Änderungen vornehmen, ohnen sich schuldig fühlen zu müssen, die andere Gemeinde verlassen zu haben.

Trotz allem kann es sein, dass die Kirchen sich dazu entscheiden, die Partnerschaft zu einem anderen Zeitpunkt weiterzuführen, vielleicht nachdem sie zusammen neue Möglichkeiten entdeckt haben.

Sind jedoch Kirchen- und Städtepartnerschaft miteinander verbunden, ist es besser, die Kirchenpartnerschaft mit der entspechenden Partnerstadt aufrecht zu erhalten, damit sich das Verhältnis zwischen Stadt und Kirchengemeinde weiterentwickeln kann.

Die Vereinbarung zwischen den Partnergemeinden sollte einige Punkte beinhalten, in denen beide Kirchen übereinstimmen. Diese Punkte sind im Folgenden dargelegt. Es wäre eine verpasste Chance für die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kirchengemeinde, wenn schon bestehende Partnerschaften ignoriert würden.

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